Seit 1990 werden in den Räumlichkeiten der ALPHAVISION AG in Wangen bei Olten verschiedenste Fernseh- und Videoproduktionen realisiert. Ihr grösstes Projekt ist jedoch die TV-Reihe FENSTER ZUM SONNTAG auf SRF 1 (sowie auf SRF zwei und SRF info), für die sie als Programmveranstalterin die redaktionelle und unternehmerische Verantwortung trägt.
SRF 1: Samstag, 16:35 Uhr
SRF zwei: Sonntag, ca. 12:00 Uhr
SRF info: Samstag, 18:30 Uhr / Sonntag, 17:45 Uhr
Die Ausstrahlungszeiten auf SRF 1 (Samstag, 16.35 Uhr) und SRF info sind in der Regel fix (samstags um 18.30 Uhr und sonntags um 17.45 Uhr).
Die Sendezeit von FENSTER ZUM SONNTAG auf SRF zwei am Sonntag ist für ca. 12 Uhr geplant, kann aber variieren.
Die Länge des vorangehenden Programms bestimmt den Start von FENSTER ZUM SONNTAG. Auch durch Sport-Übertragungen können sich einzelne Ausstrahlungen auf SRF zwei verschieben.
SRF zwei ist primär auf ein jugendliches und sportinteressiertes Publikum zugeschnitten. Durch die Übertragung von attraktiven Sportereignissen (Ski, Tennis, Fussball, Formel 1 usw.) geniesst SRF zwei beim Publikum grosse Akzeptanz. Davon profitieren natürlich auch unsere Sendungen, die nicht selten in Sportübertragungen eingebettet sind. Gerade bei Übertragungen von witterungsabhängigen Sportereignissen kann es jedoch vorkommen, dass sich FENSTER ZUM SONNTAG im «Sportsandwich» verschiebt und nicht zur gewohnten Zeit gesendet werden kann.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten Sie, sich immer rechtzeitig auf dieser Website oder im Teletext zu orientieren, damit Sie keine Sendung verpassen.
Die STIFTUNG CHRISTLICHES FERNSEHEN will die Sendungen der TV-Reihe FENSTER ZUM SONNTAG auch nach der Ausstrahlung am Schweizer Fernsehen einem möglichst grossen Publikum zur Verfügung stellen. Deshalb können die Sendungen auf dieser Website als Online-Video betrachtet oder via Bestellformular als DVD angefordert werden.
Als DVD lieferbar sind sämtliche bereits ausgestrahlten FENSTER ZUM SONNTAG Sendungen des laufenden sowie der vergangenen vier Jahre. Ältere Sendungen werden nicht mehr ausgeliefert.
Möglichst breite Nutzung ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Nicht erlaubt ist die Nutzung der Sendungen zu kommerziellem Zweck. Urheber- und Herstellerrechte vorbehalten, vor allem für öffentliches Aufführen, Senden und Überspielen. Alle Rechte bleiben bei der ALPHAVISION.
Kosten der DVDs:
Einzelne DVDs geben wir kostenlos weiter. Andererseits verursachen Produktion und Versand der DVDs auch Kosten. Die Selbstkosten belaufen sich pro DVD auf rund 25 Franken. Hinzu kommen noch Auslagen für Porto und Verpackung.
FENSTER ZUM SONNTAG wird primär von Spenden getragen. Als Spendenwerk sind wir einem verantwortungsvollen Umgang mit den uns anvertrauten Ressourcen verpflichtet. Deshalb haben wir ein grosses Interesse, dass DVDs von Sendungen nicht einfach beliebig bestellt und verteilt, sondern sinnvoll eingesetzt werden. Wir freuen uns, wenn Sie mithelfen, die Unkosten für die DVDs zu decken und unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen.
Produktionspartner und Produzent für den FENSTER ZUM SONNTAG Talk sind ERF Medien in Pfäffikon/ZH.
Als internationales Medienunternehmen produzieren ERF Medien TV- und Radiobeiträge fürs In- und Ausland zu Themen rund um den christlichen Glauben und betreiben Radio Life Channel.
FENSTER ZUM SONNTAG erhält weder Anteile aus dem «Gebührentopf» (Serafe) noch Unterstützung der öffentlichen Hand und ist damit für seine Finanzierung selbst verantwortlich. Mit anderen Worten:
FENSTER ZUM SONNTAG gibt es nur dank Ihren Spenden!
Magazin und Talk-Sendung: Zwei TV-Formate
Die TV-Reihe FENSTER ZUM SONNTAG besteht aus einem monothematischen Magazin und aus einem Talk.
Beide Formate knüpfen inhaltlich an die Erfahrungs- und Problemwelten der Zuschauer an. Es gilt der Grundsatz einer individuellen und werteorientierten Sicht und Bewertung der behandelten Themen.
Jährlich werden abwechslungsweise je rund 25 Talk- und Magazinsendungen produziert und ausgestrahlt.
Das Magazin wird redaktionell von der ALPHAVISION, der Talk von ERF Medien verantwortet.
Jährlich treffen viele Rückmeldungen und Anfragen auf den Redaktionen der ALPHAVISION und der ERF Medien ein.
Dabei handelt es sich auch um Anfragen zu Glaubens-, Lebens-, Ehe- oder Familienfragen. Ratsuchende vermitteln wir an ausgewiesene Fachleute. Zusätzlich versenden wir Adresslisten von Therapiestellen, Seelsorgern und Ärzten sowie Literaturverzeichnisse. Auf diese Weise erfüllt FENSTER ZUM SONNTAG eine wichtige soziale Funktion.
Für FENSTER ZUM SONNTAG zuständig ist die:
Ombudsstelle der privaten Radio- und Fernsehveranstalter
der deutschen- und rätoromanischen Schweiz
Die Ombudsstelle behandelt Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen wegen Verletzung der Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG – SR 784.10) oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts sowie gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter.
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in der deutsch- und rätoromanischen Schweiz domizilierten Veranstalter. Hievon ausgenommen ist die SRG SSR idée suisse, die über eigene Ombudsstellen verfügt.
Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen sind schriftlich und per Post einzureichen an:
Ombudsstelle RTV (derzeit vakant) Stellvertretung:
Dr. Toni Hess
StV. Ombudsmann
Hof 6
7000 Chur
Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle nur Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes entgegennehmen kann.
Die beanstandete Sendung muss genau bezeichnet werden. In einer kurzen Begründung ist anzugeben, in welcher Hinsicht die gerügte Sendung inhaltlich mangelhaft oder die Verweigerung des Zugangs zum Programm rechtswidrig sein soll.
Aufgrund des aktuellen Radio- und Fernsehgesetzes benötigt die ALPHAVISION seit Ablauf der Sendekonzession am 31.12.2008 keine Konzession mehr für FENSTER ZUM SONNTAG.
Seit Januar 2009 ist die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Fernsehen durch einen Vertrag geregelt. Diese Verträge müssen jeweils vom UVEK genehmigt werden.
Im Dezember 2013 wurde der nach fünf Jahren auslaufende Vertrag ersetzt durch eine neue Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der ALPHAVISION und der SRG mit ebenfalls fünfjähriger Laufzeit.
Im Dezember 2018 verlängerten die SRG und die Alphavision AG ihre Zusammenarbeitsvereinbarung um weitere drei Jahre. Diese trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Im Dezember 2021 verlängerten die SRG und die Alphavision AG ihre Zusammenarbeitsvereinbarung um weitere zwei Jahre. Diese trat am 1. Januar 2022 in Kraft.
Im August 2024 verlängerten die SRG und die Alphavision AG ihre Zusammenarbeitsvereinbarung um weitere zwei Jahre. Diese trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
Im Dezember 2024 haben die beiden Parteien eine neue Vereinbarung für eine weitere Zusammenarbeit unterzeichnet. Sie trat am 1. Januar 2025 in Kraft und dauert zwei Jahre. Das UVEK hat die Vereinbarung genehmigt.
Basis für die Verhandlungen einer künftigen Zusammenarbeit war die seit 1. Januar 2008 gültige Konzession der SRG SSR:
Laut Artikel 19 ist die SRG SSR bestrebt, "eine Zusammenarbeit mit anderen schweizerischen Veranstaltern auf ihren Kanälen weiterzuführen, wenn damit die Angebotsvielfalt vergrössert werden kann und ihr keine zusätzlichen Kosten entstehen."
Weitere Informationen: Geschichte von FENSTER ZUM SONNTAG.
Bei den von uns programmierten Wiederholungen handelt es sich um Sendungen, die beim TV-Publikum ein positives Echo und eine grosse Nachfrage ausgelöst haben. In den meisten Fällen sind es auch Sendungen, die an einem Wochenende nur drei- anstatt viermal oder zu sehr ungünstigen Zeiten ausgestrahlt worden sind.
FENSTER ZUM SONNTAG spricht Menschen an, die sich grundsätzlich für die Diskussion aktueller, gesellschaftlicher und sozialer Themen aus einer christlich-ethischen Perspektive interessieren.
FENSTER ZUM SONNTAG ist unterhaltend, kritisch und informativ.
In den Beiträgen kommen persönliche Lebens- und Glaubenserfahrungen engagiert zur Sprache. FENSTER ZUM SONNTAG bietet somit unaufdringlich Lebenshilfe an.