Abzugsfähigkeit von Spenden:

Die STIFTUNG CHRISTLICHES FERNSEHEN ist von der Steuerverwaltung des Kantons Solothurn nur aus Kultuszwecken und leider nicht aus Gemeinnützigkeit steuerbefreit:
(Verfügung vom 17.7.98)

Sie können versuchen, den gespendeten Betrag bei Ihrer Steuererklärung gemäss kantonaler Regelung abzuziehen. Es besteht jedoch keine Garantie, dass die zuständige Steuerbehörde den Abzug zulässt. Wenn Ihnen die Steuerbehörde Ihre Spenden aufrechnet, haben wir keine rechtliche Handhabe, dies zu verhindern.

Die STIFTUNG CHRISTLICHES FERNSEHEN ist jedoch von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
Legate und Schenkungen sind sinnvolle Möglichkeiten, mit denen unsere Bemühungen nachhaltig unterstützt werden können. Sie oder Ihre Erben bezahlen somit bei einer Berücksichtigung unserer Stiftung in Ihrem Testament keine Erbschaftssteuern.

10.09.10 | Jetzt Newsletter abonnieren!

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10.09.10 | Verlosung zur Sendung vom 11. September 2010 (Talk)

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07.09.10 | Jobangebot: TV-Redaktor/In

Zur Verstärkung unserer Redaktion suchen wir per 1. Februar 2011 oder nach Vereinbarung eine/n Fernseh-Redaktor/-in
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02.09.10 | Neue Sendezeit am Sonntag auf SF zwei!

Ab 5. September wird FENSTER ZUM SONNTAG am Sonntag auf SF zwei neu um ca. 12.00 Uhr anstatt wie bisher um ca. 11.30 Uhr ausgestrahlt.

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ALPHAVISION - In der Ey 35 - CH - 4612 Wangen bei Olten - Tel +41 62 205 90 50 CMS Content Management System