Abzugsfähigkeit von Spenden:

Die STIFTUNG CHRISTLICHES FERNSEHEN ist von der Steuerverwaltung des Kantons Solothurn nur aus Kultuszwecken und leider nicht aus Gemeinnützigkeit steuerbefreit:
(Verfügung vom 17.7.98)

Sie können versuchen, den gespendeten Betrag bei Ihrer Steuererklärung gemäss kantonaler Regelung abzuziehen. Es besteht jedoch keine Garantie, dass die zuständige Steuerbehörde den Abzug zulässt. Wenn Ihnen die Steuerbehörde Ihre Spenden aufrechnet, haben wir keine rechtliche Handhabe, dies zu verhindern.

Die STIFTUNG CHRISTLICHES FERNSEHEN ist jedoch von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
Legate und Schenkungen sind sinnvolle Möglichkeiten, mit denen unsere Bemühungen nachhaltig unterstützt werden können. Sie oder Ihre Erben bezahlen somit bei einer Berücksichtigung unserer Stiftung in Ihrem Testament keine Erbschaftssteuern.

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