Ombudsstelle FENSTER ZUM SONNTAG

Für FENSTER ZUM SONNTAG zuständig ist die:

Ombudsstelle der Radio- und Fernsehveranstalter
der deutschen- und rätoromanischen Schweiz

Die Ombudsstelle behandelt Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen wegen Verletzung der Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG – SR 784.10) oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts sowie gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in der deutsch- und rätoromanischen Schweiz domizilierten Veranstalter. Hievon ausgenommen ist die SRG SSR idée suisse, die über eigene Ombudsstellen verfügt.

Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen sind schriftlich und per Post einzureichen an:

Ombudsstelle RTV
Dr. Guglielmo Bruni
Drosselstrasse 26
4059 Basel

Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle nur Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes entgegennehmen kann. Die beanstandete Sendung muss genau bezeichnet werden. In einer kurzen Begründung ist anzugeben, in welcher Hinsicht die gerügte Sendung inhaltlich mangelhaft oder die Verweigerung des Zugangs zum Programm rechtswidrig sein soll. 

Eine Liste der beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemeldeten Radio- und Fernsehveranstalter finden sie hier: LINK 

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